Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

§ 1 Allgemeines, Kundenkreis, Vertragssprache

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die zwischen dem Kunden und uns, der Müsli@Work GbR (nachfolgend „MW GbR, wir oder uns“) geschlossenen Mietverträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und MW GbR ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Informationen zu uns erhalten Sie hier: https://muesliatwork.de/impressum

(3) Das Leistungsangebot von MW GbR richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Wir können daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde uns seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z.B. durch Angabe seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Absatz 1 BGB).

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn MW GbR ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn MW GbR auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(4) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote auf unserer Onlinepräsenz erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet oder enthält eine bestimmte Annahmefrist.

Kunden können über unseren Internetauftritt unter https://muesliatwork.de unsere Leistungen beauftragen.

(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen MW GbR und dem Kunden ist der geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen MW GbR und dem Kunden zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von MW GbR vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

(3) Die Auftragsbestätigung eines Kunden gilt als verbindliche Annahme der in der Bestätigung genannten Auftragsinhalte. Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 8 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, an dem unsere Annahme dem Kunden zugeht.

(4) Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an MW GbR zum Abschluss eines Vertrages über die vom Kunden bestellte Leistung dar. Wenn der Kunde eine Bestellung per Internet abgibt, erhält er von MW GbR ein Angebot, sowie einen Mietvertrag. Dieses Angebot stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern informiert diesen lediglich darüber, dass seine Bestellung bei MW GbR eingegangen ist.
Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn der dem Angebot beiliegende Mietvertrag bei Lieferung der Mietsache vom Kunden unterschrieben wird. Wir behalten uns das Recht vor, eine Bestellung des Kunden zurückzuweisen, wenn der vom Kunden bestellte Mietgegenstand zu dem angefragten Zeitraum nicht zur Verfügung steht.

(5) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mitarbeiter von MW GbR sind nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Textform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, per Übermittlung eines USB-Sticks, einer CD-ROM, einer Speicherkarte oder einer Festplatte.

(6) Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den vereinbarten Leistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.

 

§ 3 Anlieferung

(1) Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, liefert MW GbR die Mietsache frei Haus zu dem im Vertrag angegebenen Ablieferungsort. MW GbR übernimmt auch die Aufstellungs- bzw. Aufbauleistungen der Mietsache. Darüberhinausgehende Leistungen von MW GbR sind gegebenenfalls im Vertrag festzulegen und gesondert zu vergüten.

(2) Die Anlieferung der Mietsache erfolgt zu den im Vertrag festgelegten Zeitpunkten.

 

§ 4 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Mietverträge werden für einen unbestimmten Zeitraum geschlossen und können ab dem vierten Monat monatlich gekündigt werden.

(2) Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

 

§ 5 Nutzungsberechtigung der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte

(1) Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Kunden oder der im Mietvertrag jeweils angegebenen Personen und ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck und Zeitraum. Die Mietsache steht im Eigentum von MW GbR.

(2) Der Kunde ist ohne Erlaubnis von MW GbR nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.
Der Kunde, der die Pflicht nach (2) verletzt, hat MW GbR für jeden Pflichtverstoß unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Die Vertragsstrafe beträgt EUR 1000,00.
Die Vertragsstrafe hat in diesem Rahmen billigem Ermessen zu entsprechen. Maßgeblich hierfür sind die Bedeutung der verletzten Pflicht, der Nachteil von MW GbR und der Grad der Pflichtverletzung und des Verschuldens des Kunden.
Die Nutzung durch die Mitarbeiter des Kunden (als Unternehmer) ist im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs zulässig.

 

§ 6 Obhutspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Der Kunde wird die Pflege- und Gebrauchsanweisungen von MW GbR, insbesondere die in dem überlassenen Bedienungshandbuch enthaltenen Hinweise, im Rahmen des Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

(2) Der Kunde oder eine sonst nutzungsberechtigte Person haben die Mietsache vor dem vertraglich vereinbarten Gebrauch auf Mängel bzw. Schäden sowie darauf zu überprüfen, ob die allgemeine Gebrauchstauglichkeit der Mietsache eingehalten ist. Der Kunde hat MW GbR auftretende Mängel, Störungen und Schäden unverzüglich anzuzeigen.

(3) Im Falle einer Panne mit der Mietsache ist der Kunde verpflichtet, MW GbR ohne schuldhaftes Zögern hierüber in Kenntnis zu setzen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Reparaturaufträge an Dritte zu erteilen. Dies ist ausschließlich MW GbR vorbehalten.

(4) Dem Kunden ist es nicht erlaubt, im Falle eines Unfalls ein Schuldanerkenntnis zu erklären oder sonstige Handlungen vorzunehmen, die auf ein solches Anerkenntnis schließen lassen, bspw. Zahlungen oder Zahlungsversprechen. Sollte der Kunde dennoch ein Schuldanerkenntnis abgeben, so entfaltet dies nur Wirkungen dem Kunden gegenüber.

(5) Der Kunde gestattet den Mitarbeitern und Beauftragten von MW GbR innerhalb der üblichen Geschäfts- bzw. Tageszeiten den freien Zugang zu der Mietsache für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten. Hierbei sind die berechtigten Sicherheitsinteressen des Kunden zu wahren.

 

§ 7 Erhaltungspflicht von MW GbR

(1) MW GbR ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. MW GbR ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.

(2) Der Kunde hat MW GbR auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

(3) Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist MW GbR ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Kunden kann MW GbR die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Kunde wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.

(4) Eine Kündigung des Kunden nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn MW GbR ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von MW GbR verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

(5) Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne unsere Zustimmung Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für MW GbR unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts nach § 536a Absatz 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

 

§ 8 Änderungen an der Mietsache

Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Kunden sind nicht statthaft und bedürfen der vorhergehenden Zustimmung von MW GbR.

 

§ 9 Rückgabe der Mietsache

(1) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde MW GbR die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Vorschrift des § 545 BGB wird abbedungen.

(2) Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuelle bestehende Schäden und Mängel der Mietsache festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen.

(3) Erfolgt die Rückgabe durch den Mieter vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rück- oder Teilerstattungen des gezahlten Preises.

(4) Erfolgt die Rückgabe durch den Kunden nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer, wird eine Nachzahlung in Höhe von EUR 100 /Tag fällig, wenn der Kunde nicht ausdrücklich nachweist, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Nachzahlung.

 

§ 10 Mietzins

(1) Die vom Kunden zu leistende Miete wird im Vertrag festgelegt. Soweit im Vertrag nicht gesondert ausgewiesen, verstehen sich die dort angegebenen Preise jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der vom Kunden zu entrichtende Mietzins ist im Vertrag festgelegt und wird, bei Vertragsschluss, spätestens am Tag der Übergabe des Mietgegenstands fällig.
(2) Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache. Die Lieferung und der Aufbau der Mietgegenstände sind nicht gesondert zu vergüten.

(3) Im Übrigen gelten die Regelungen in § 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 11 Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot

(1) Der Mietzins ist in § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

(2) Wird zwischen MW GbR und dem Kunden eine nicht vorgesehene zusätzlich zu erbringende Leistung vereinbart, so haben wir Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung. Diese Vergütung muss vor Beginn der Ausführung der zusätzlichen Leistung dem Kunden gegenüber angekündigt werden.

(3) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von MW GbR zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise von MW GbR (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).

(4) Für die Zahlung durch den Kunden akzeptieren wir folgende Zahlungsmethoden:

– Banküberweisung
– SEPA-Lastschriftverfahren:
Bei diesem Verfahren ermächtigen Sie uns, Zahlungen/eine Zahlung von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihren Zahlungsdienstleister an, die von uns auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen.
– PayPal Business:
Die Zahlung per PayPal setzt Ihre Registrierung, die Berechtigung durch Angabe Ihrer Zugangsdaten sowie die Bestätigung der Zahlungsanweisung an uns voraus. Entsprechende Hinweise werden Ihnen beim Vorgang der Bestellung zugänglich gemacht.

(5) Für den Fall, dass der Kunde bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9% – Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

Bei Verzug mit einer Entgeltforderung hat der Kunde außerdem die gesetzliche Pauschale von EUR 40,00 zu zahlen (§ 288 Absatz 5 BGB). Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadenersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung besteht.

(6) MW GbR ist berechtigt, Forderungen durch Vertrag mit einem Dritten auf diesen zu übertragen (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der Dritte an die Stelle des Vermieters als Forderungsinhaber. Die Abtretung wird der Vermieter dem Kunden in der jeweiligen Rechnung anzeigen. In diesem Fall kann der Kunde nur noch an den Dritten als neuen Gläubiger mit schuldbefreiender Wirkung leisten.

(7) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Leistung erfolgt ist.

(8) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von MW GbR durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

 

§ 12 Abnahme

Soweit eine Abnahme der Leistung von MW GbR stattzufinden hat, gilt die von MW GbR erbrachte Leistung als vertragsgemäß, wenn der Kunde es unterlässt, offensichtliche Mängel MW GbR bei Abnahme unverzüglich schriftlich oder elektronisch anzuzeigen, es sei denn, MW GbR hat den Mangel arglistig verschwiegen.

 


§ 13 Behinderung/Höhere Gewalt

(1) Sehen wir uns in der Durchführung eines Auftrags durch Umstände gleich welcher Art behindert, so werden wir dies dem Kunden rechtzeitig schriftlich mitteilen. Sind die behindernden Umstände von uns nicht zu vertreten, so werden sich die Vertragspartner über eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Dienstleistung verständigen. Unterbleibt die rechtzeitige, schriftliche Mitteilung, so können wir uns später auf diese Umstände nicht berufen.

Sollte keine Einigung zwischen uns und dem Kunden zustande kommen, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und ihm werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.

(2) In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit.
Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie von ihr nicht verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.
Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen so weit wie möglich zu beschränken.
Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung die während dieser Zeit nicht durchgeführten Leistungen nachgeliefert werden sollen. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartei berechtigt, von den hiervon betroffenen Bestellungen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als vier Wochen seit dem vereinbarten Leistungsdatum andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

 

§ 14 Verschwiegenheit/Vertragsstrafe

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen, die sie von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags erhalten, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Informationen und Unterlagen der anderen Partei dürfen nur solchen Personen zur Kenntnis gebracht oder zugänglich gemacht werden, welche die Informationen und Unterlagen zur Erfüllung des Vertrags benötigen und selbst vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden. Eine Weitergabe von Informationen und Unterlagen der anderen Partei an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

(2) Verstößt eine Partei gegen die sich aus (1) ergebende Verpflichtung und hat sie diesen Verstoß zu vertreten, verwirkt sie eine Vertragsstrafe, die von der anderen Partei im Einzelfall nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzulegen und im Streitfall von dem örtlich zuständigen Landgericht zu überprüfen ist.

Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf Schadensersatzansprüche, die aus der gleichen Pflichtverletzung resultieren, anzurechnen. Die Vertragsstrafe stellt dabei den Mindestschaden dar.

 

§ 15 Haftungsbeschränkung

(1) MW GbR haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden
a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruhen;
b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft;
c) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von MW GbR oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) MW GbR haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) durch MW GbR oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung von MW GbR nach § 536a Absatz 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

(4) Eine weitergehende Haftung von uns ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von uns eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

(6) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Online-Auftritts.

 

§ 16 Datenschutz

(1) Zu unseren Qualitätsansprüchen gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Kunden (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) umzugehen. Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden personenbezogenen Daten werden von uns daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Wir werden die personenbezogenen Daten der Kunden vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben.
(2) Hierüber hinaus verwenden wir personenbezogene Daten der Kunden nur, soweit der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine vom Kunden erteilte Einwilligung kann er jederzeit widerrufen.
(3) Dem Kunden ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertragsverhältnisses die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art. 6 Absatz 1 lit. b) DSGVO unter anderem von dessen Name, Unternehmereigenschaft, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung erforderlich sind.
(4) MW GbR ist berechtigt – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrags das Risiko von Zahlungsausfällen auf Kundenseite zu prüfen.
(5) MW GbR ist berechtigt, bei konkretem Anlass telefonisch mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen, bspw. um die Ursache einer Störung zu ermitteln.
(6) MW GbR wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Kunden die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren.
(7) Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung: https://muesliatwork.de/datenschutzerklaerung

 

§ 17 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir sind berechtigt, jederzeit Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von gesetzlichen oder funktionalen Anpassungen der Website geboten ist, zum Beispiel bei technischen Änderungen.

 

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind sämtliche Erklärungen in Schriftform oder per E-Mail abzugeben. Unsere E-Mail-Adresse lautet: kontakt@muesliatwork.de. Unsere postalische Anschrift lautet: Müsli@Work GbR, Bergstraße 6B, 14547 Beelitz. Änderungen der Kontaktdaten bleiben vorbehalten. Im Fall einer solchen Änderung werden wir den Kunden hierüber in Kenntnis setzen.

(2) Der zwischen uns und dem Kunden geschlossene Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

(3) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 Absatz 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Beelitz für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

(4) MW GbR weist darauf hin, dass der Kunde neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 hat.

Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse https://ec.europa.eu/consumers/odr.

MW GbR weist nach § 36 VSBG darauf hin, dass man nicht verpflichtet ist, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Juli 2023

AGB erstellt von Rechtsanwalt Karlheinz Roth.